Neuigkeiten

VOC-Anlagenverordnung 2009 - WICHTIGE TERMINE

31.03.2009: Lösungsmittelbilanz an Bezirksverwaltungsbehörde oder Magistrat) 

Überprüfung gemäß §82b GewO fällig 2007/2008

Verpflichtung für jede genehmigte gewerbliche Betriebsanlage einer wiederkehrende Überprüfung
(alle 5 Jahre) gemäß § 82b GewerbeO 1994 durchzuführen:          

Demnach sind die Überprüfungen 2007 oder 2008 wieder fällig!

Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen

Gesetzliche Verpflichtung zur technischen Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen durch staatlich akkreditierte Überwachungsstellen:
ÜBZERT der BFBU

 


Mag. Dipl.-Ing. Dr. Erwin K. Hoffelner (Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenstermehr zur PERSON)
ist als Urkundsperson gemäß § 292 ZPO befugt zur
Ausstellung öffentlicher, mit dem Siegel gefertigter,
Urkunden (Gutachten) für Behörden, Gerichte,
Versicherungen und private Unternehmen im Fachbereich
technische Chemie (Bescheid 91.514/474-III/7/93)