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Neuigkeiten
VOC-Anlagenverordnung 2009 - WICHTIGE TERMINE
31.03.2009: Lösungsmittelbilanz an Bezirksverwaltungsbehörde oder Magistrat)
Überprüfung gemäß §82b GewO fällig 2007/2008
Verpflichtung für jede genehmigte gewerbliche Betriebsanlage einer wiederkehrende Überprüfung
(alle 5 Jahre) gemäß § 82b GewerbeO 1994 durchzuführen:
Demnach sind die Überprüfungen 2007 oder 2008 wieder fällig!
Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen
Gesetzliche Verpflichtung zur technischen Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen durch staatlich akkreditierte Überwachungsstellen:
ÜBZERT der BFBU
Mag. Dipl.-Ing. Dr. Erwin K. Hoffelner (
mehr zur PERSON)
ist als Urkundsperson gemäß § 292 ZPO befugt zur
Ausstellung öffentlicher, mit dem Siegel gefertigter,
Urkunden (Gutachten) für Behörden, Gerichte,
Versicherungen und private Unternehmen im Fachbereich
technische Chemie (Bescheid 91.514/474-III/7/93)






