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Mag. Dipl.-Ing. Dr. Erwin Klaus Hoffelner
Zivilingenieur für technische Chemie
• | geboren am 6.4.1965 in 3950 Gmünd | |
• | 1983-87: | Studium der Technischen Chemie an TU Wien (Studienzweig Organische Chemie) Diplomarbeit |
• | 1987-90: | Doktorat der Technischen Wissenschaften, TU Wien Dissertation: Ergosterol-Biosynthesehemmer Promotionsurkunde |
• | 1985-91: | Studium der Betriebswirtschaft an der WU Wien Diplomarbeit |
• | 1990-98: | Universitätsassistent und Universitätslektor am Institut für Technologie und Warenwirtschaftslehre |
• | seit 1993: | Zivilingenieur für technische Chemie: im Bereich der Umweltanalytik tätig |
• | 1997-1999: | Gründung und Leitung des Sicherheitstechnischen Zentrums Strobl-Hoffelner GesnBR |
• | 1999-2002: | Gründung und Vorstandsvorsitzender der TGI Technik für Gewerbe und Industrie ZT-AG, STZ |
• | seit 2001: | Vertragslehrer an der HTBLuVA St. Pölten |
• | seit 2003: | FH-Lektor an der Fachhochschule Tulln |
• | Juni 2014: | Zertifikat Cambridge English B2 First |
>> Zivilingenieur? Was ist das?
Ziviltechniker sind zur berufsmäßigen Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechtes berechtigt.
Aufgrund der Fachkompetenz (Kenntnis rechtlicher und technischer Rahmenbedingungen) und des abgelegten Berufseides genießt der Ziviltechniker das besondere Vertrauen von Behörden und Unternehmen und kann so als unparteiischer und unabhängiger Berater bzw. Vermittler auftreten.
Eine wichtige Aufgabe des Ziviltechnikers ist die Balance zwischen den öffentlichen Schutzzielen (Gesetze, Verordnungen, Normen, ...) und privatwirtschaftlichen Interessen (technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit).
Solche Gutachten befassen sich z.B. mit:
- Bewertung von Betriebsanlagen (z.B. Brand- und Explosionsschutz)
- Sicherheit von chemischen Anlagen und Maschinen
- Gutachten über betriebliche Emissionen (Abwasser, Abluft, Lärm, ...)
- Gutachten zur Vergabe von Umweltzeichen (Umweltzeichen, ...)
Ähnlich den Tätigkeiten Ihres Steuerberaters und Ihres Firmenanwaltes entlastet Sie ein Ziviltechniker von unproduktiven und für Sie möglicherweise unangenehmen Tätigkeiten:
- Betriebsbegehungen gemeinsam mit Behördenvertretern
- Entgegennahme von Bescheiden der Behörden (Gewerbe-, Wasser-, Abfallrecht, ...)
- Beantwortung behördlicher Schreiben
- Planung und Überwachung notwendiger Maßnahmen im Betrieb