Die VEXAT-Verordnung verpflichtet jeden Betriebsleiter eigenverantwortlich,
für ausreichenden Explosionsschutz im Betrieb zu sorgen.
Bei der VEXAT-Evaluierung wird das Gefährdungspotential durch brennbare Arbeitsstoffe festgehalten, wobei diese Erhebung jährlich anzupassen ist:
- Bewertung der Explosionsgefahren:
· Versprühen von brennbaren Flüssigkeiten (z.B. Kaltreiniger)
· Verwendung von Spraydosen (hochentzündliches Treibgas)
· Verwendung von Erdgas, Flüssiggas bzw. Schweißgasen
· Gefahr einer Staubexplosion durch staubförmige Arbeitsstoffe - Festlegung primärer Explosionsschutzmaßnahmen:
notwendige technische bzw. natürliche Lüftung,
Konzentrationsbegrenzung durch UEG-Warngeräte
technisch dichte Apparaturen, u.a. - Vermeidung von Zündgefahren als sekundäre Explosionsschutzmaßnahme
Explosionssicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
heiße Oberflächen
energiereiche Strahlung (UV-, IR-, Ultraschall-, Handy-Strahlung)
statische Elektrizität
mechanische Zündfunken, u.a. - Beurteilungder Notwendigkeit konstruktiver Explosionsschutzmaßnahmen:
z.B. Druckentlastungsöffnungen
Ihr Zivilingenieur Hoffelner verfügt über Erfahrung beim Erstellen von Explosionsschutzdokumenten in vielen
Betrieben: Tischlereien, Lackierbetriebe, Druckereien, Casinos, Lager für Gefahrgut, Erdölindustrie, u.a.